Lt. Gutachten: BV-Nr. 1: Bebaut mit eingeschossigem Wohngebäude (BJ 1936) mit zweigeschossigem Anbau, ausgebautes Dach, unterkellert, gepflegt wirkender Gebäudezustand. WF ca. 112 qm. Das Grundstück verfügt über keine direkte Anbindung zur öffentlichen Straße. Ggf. ist ein Notwegerecht zu bestellen. BV-Nr. 2: Verkehrsfläche Hinweis: Die Anbindung an öffentliche Straßen des Grundstücks BV-Nr. 1 erfolgt über das Grundstück BV-Nr. 2. Sofern also beide Grundstücke im Eigentum derselben Person(en) bestehen, ist die Bestellung eines Notwegerechts nicht erforderlich.