Laut Wertgutachten handelt es sich um eine 22 qm große Einraumwohnung mit Küche, Diele und Bad in einem 1956 errichteten Mehrfamilienwohnhaus. Es liegt eine nicht heilbare, behördliche Nutzungsuntersagung durch das Bauamt vor. Die Umwandlung in Wohnungseigentum erfolgte 2001. Es besteht keine Wohnungsbindung.