Die Bewertungsgrundstücke der Gemarkung Kenten, Flur 15, Flurstücke 36/18 und 37/18 bilden zusammen eine wirtschaftliche Grundstückseinheit. Das straßenwärtige Grundstück Flurstück 36/18 ist mit einem Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte bebaut, bestehend aus Vollunterkellerung, zwei Vollgeschossen und teilausgebautem Dachgeschoss. Baujahr 1932 , Größe 587 qm