Das unbebaute Grundstück befindet sich in mittlerer Wohnlage an einer stark frequentierten Durchgangsstraße. Nach Auskunft des Fachbereichs Stadtplanung ist aus planungsrechtlicher Sicht eine Wohnnutzung aufgrund der Nähe zu den vorhandenen Sportanlagen nicht zulässig. Bauland für sportliche bzw. nicht störende gewerbliche Zwecke. Die für ein Ärztehaus für Sportmedizin (5 Geschosse und Dachgeschoss) bis Juni 2025 verlängerte Baugenehmigung ist erloschen.