Nach dem vorliegenden Verkehrswertgutachten (Bewertungsstichtag 15.12.2025) handelt es sich um einen innerhalb einer Kleingartenanlage belegenen Eigentümergarten. Das Grundstück ist mit einer ungenehmigt zu einem Wohngebäude erweiterten ehemaligen Gartenlaube sowie einer Garage und einem Gewächshaus bebaut. Die Gebäude stehen seit dem Tod des bisherigen Eigentümers leer, sind aber zum Zeitpunkt der Bewertung noch voll möbliert bzw. weisen komplette Werkstattaustattung aus. Ein neuer Eigentümer genießt keinen Bestandsschutz hinsichtlich der bisherigen Wohnnutzung und trägt das Risiko einer möglichen Abriss- bzw. Rückbauverfügung.