Mit einem Dreifamilienhaus bebautes Grundstück mit Carport und Doppelgarage, teilunterkellert, Baujahr 1958/59 mit Umbauten 1964 sowie 1994 - Die Aufteilung in 3 Wohnungen weicht von den Baugenehmigungen ab. Für den Wintergartenanbau fehlt die Baugenehmigung.