Eigentumswohnung im EG mit Kfz-Stellplatz (100 m² Wohnfläche; 19 m² Nutzfläche im Kellerraum) in einer Anlage (Grundstück bebaut mit Mehrfamilienhäudern und Nebengebäuden) mit insgesamt 66 Sondereigentumseinheiten; die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus (Bj. ca. 1975) mit 6 Wohneinheiten.