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Zwangsversteigerung Mehrfamilienhaus: Besonderheiten, Chancen und Risiken für Bieter
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Zwangsversteigerung Mehrfamilienhaus: Besonderheiten, Chancen und Risiken für Bieter

Alpay Kücük
Alpay Kücük
CEO von Zwangsimmo·8. September 2026·5 Min. Lesezeit

Zwangsversteigerung Mehrfamilienhaus: Besonderheiten, Chancen und Risiken für Bieter

Der Erwerb eines Mehrfamilienhauses aus einer Zwangsversteigerung gilt bei erfahrenen Immobilieninvestoren als eine der attraktivsten Möglichkeiten, ein Renditeobjekt unter Marktwert zu erwerben. Doch wo Chancen liegen, lauern auch erhebliche Risiken – insbesondere bei vermieteten Objekten mit mehreren Wohneinheiten. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Bieter beim Kauf eines Mehrfamilienhauses im Rahmen einer Zwangsversteigerung nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) achten müssen.

Was macht die Zwangsversteigerung eines Mehrfamilienhauses besonders?

Im Gegensatz zum Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer einzelnen Eigentumswohnung ist ein Mehrfamilienhaus (MFH) ein komplexes Renditeobjekt. Es umfasst in der Regel drei oder mehr abgeschlossene Wohneinheiten, häufig auch Gewerbeeinheiten, gemeinschaftliche Nebenflächen wie Keller, Wäschekammern, Fahrradräume und oft auch Stellplätze oder Garagen.

Diese Vielschichtigkeit hat direkte Auswirkungen auf das Versteigerungsverfahren:

  • Höhere Verkehrswerte: Mehrfamilienhäuser bewegen sich schnell im mittleren sechs- bis siebenstelligen Bereich.
  • Bestehende Mietverhältnisse: Alle laufenden Mietverträge gehen nach § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete") auf den Ersteher über.
  • Komplexe Bewertung: Das Verkehrswertgutachten arbeitet meist mit dem Ertragswertverfahren statt mit dem Sachwertverfahren.
  • Erhöhte Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswerts können bei einem MFH schnell 50.000 € und mehr betragen.
Expertentipp: Prüfen Sie das Verkehrswertgutachten besonders kritisch. Bei Mehrfamilienhäusern werden nicht selten Instandhaltungsrückstaus, Leerstände oder überhöhte Mieten falsch bewertet – das kann Ihnen im Rahmen der Kalkulation entscheidende Vorteile verschaffen.

Der Ablauf der Zwangsversteigerung nach ZVG

Die Zwangsversteigerung wird vom zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht am Belegenheitsort der Immobilie) durchgeführt. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt:

  • Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht auf Antrag eines Gläubigers
  • Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch einen bestellten Sachverständigen
  • Verkehrswertfestsetzung nach § 74a ZVG
  • Terminbestimmung und öffentliche Bekanntmachung
  • Versteigerungstermin mit Bietstunde (mindestens 30 Minuten)
  • Zuschlagsbeschluss in einem gesonderten Verkündungstermin
  • Grundbuchumschreibung nach Zahlung des Bargebots
  • Wichtige Wertgrenzen bei der Zwangsversteigerung

    WertgrenzeBedeutungRechtsgrundlage
    5/10-Grenze (50 %)Zuschlag muss zwingend versagt werden§ 85a ZVG
    7/10-Grenze (70 %)Zuschlag kann auf Antrag versagt werden§ 74a ZVG
    Ab 2. TerminWertgrenzen fallen weg§ 85a Abs. 2 ZVG

    Für Bieter bedeutet das: Im ersten Termin ist ein Zuschlag unter 70 % des Verkehrswerts nur mit Zustimmung des Gläubigers möglich. Im zweiten Termin entfallen diese Schutzgrenzen – hier sind echte Schnäppchen möglich.

    Chancen beim Kauf eines Mehrfamilienhauses per Zwangsversteigerung

    Der Erwerb eines MFH über das Amtsgericht bietet handfeste Vorteile:

    • Preisvorteil: Nicht selten liegen erfolgreiche Gebote 20–40 % unter dem regulären Marktpreis.
    • Keine Maklerprovision: Sie sparen bis zu 7,14 % Maklercourtage.
    • Sofortiger Cashflow: Vermietete Objekte werfen ab dem ersten Tag Miete ab.
    • Transparenz: Alle Grundbuchdaten, Belastungen und Gutachten liegen offen aus.
    • Kein Notartermin nötig: Der Zuschlagsbeschluss ersetzt den Kaufvertrag.
    • Kein Vorkaufsrecht der Mieter: § 577 BGB gilt in der Zwangsversteigerung nicht.
    Renditerechnung: Ein Mehrfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 800.000 € und Jahresmieteinnahmen von 48.000 € (6 % Bruttorendite) bietet bei einem Zuschlag von 560.000 € (70 %) bereits eine Bruttorendite von 8,57 %.

    Risiken, die kein Bieter unterschätzen sollte

    Die attraktiven Preise haben ihren Preis in Form konkreter Risiken:

    1. Übernahme aller Mietverhältnisse

    Nach § 57 ZVG i.V.m. § 566 BGB übernehmen Sie sämtliche Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten – auch problematische Verträge mit weit unter Marktniveau liegenden Mieten, Sondervereinbarungen oder mieterfreundlichen Klauseln.

    2. Mietkautionen

    Ein häufig unterschätztes Problem: Die vom Voreigentümer erhaltenen Mietkautionen wurden möglicherweise nicht ordnungsgemäß angelegt oder sind bereits verbraucht. Trotzdem haften Sie als neuer Eigentümer nach § 566a BGB gegenüber den Mietern für die Rückzahlung.

    3. Kein Besichtigungsrecht

    Sie haben kein gesetzliches Recht auf Innenbesichtigung. Der Sachverständige beschreibt die Wohnungen zwar im Gutachten, jedoch oft nur summarisch. Verdeckte Mängel wie Schimmel, marode Steigleitungen oder Asbest bleiben Ihr Risiko.

    4. Bestehen bleibende Rechte

    Nach § 44 ZVG bleiben Rechte, die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, bestehen und werden auf das geringste Gebot aufgeschlagen. Dazu können gehören:

    • Wohnrechte (§ 1093 BGB)
    • Nießbrauchsrechte
    • Reallasten
    • Erbbaurechte
    • Grunddienstbarkeiten (Wegerechte etc.)

    5. Räumung bei Eigenbedarf oder Leerstand

    Wird eine Wohnung vom bisherigen Eigentümer selbst bewohnt, benötigen Sie zwar keinen zusätzlichen Räumungstitel (der Zuschlagsbeschluss ist bereits ein solcher, § 93 ZVG). Bei weichenden Mietern kann die Räumung jedoch Monate dauern.

    6. Zusätzliche Kosten

    Neben dem Bargebot fallen weitere Kosten an:

    KostenpositionHöhe (Richtwert)
    Zuschlagsgebühr (GKG)ca. 1,5 % des Gebots
    Grunderwerbsteuer3,5 – 6,5 % je Bundesland
    Grundbuchkostenca. 0,5 %
    Zinsen ab Zuschlag4 % über Basiszinssatz
    Ggf. bestehen bleibende Rechteindividuell

    So bereiten Sie sich optimal auf den Versteigerungstermin vor

    Wer bei der Zwangsversteigerung eines Mehrfamilienhauses erfolgreich bieten will, sollte diese Checkliste abarbeiten:

  • Verkehrswertgutachten anfordern (kostenfrei bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts einsehbar)
  • Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis prüfen
  • Mietverträge und Mieterliste analysieren (soweit im Gutachten enthalten)
  • Außenbesichtigung und Gespräch mit Nachbarn/Mietern
  • Finanzierungszusage der Bank einholen (Achtung: Banken finanzieren Ersteigerungen restriktiver!)
  • Sicherheitsleistung vorbereiten: 10 % des Verkehrswerts als Bundesbankscheck, Überweisung vorab oder Bankbürgschaft
  • Maximalgebot festlegen – und im Termin auch einhalten
  • Bieterausweis mitbringen (Personalausweis, ggf. Vollmacht, Handelsregisterauszug)
  • Achtung: Barzahlung als Sicherheitsleistung wird nach § 68 ZVG nicht mehr akzeptiert. Wer ohne wirksame Sicherheit bietet, dessen Gebot wird auf Antrag eines Berechtigten zurückgewiesen.

    Finanzierung: Was Banken beim MFH aus Zwangsversteigerung verlangen

    Die Finanzierung eines ersteigerten Mehrfamilienhauses ist anspruchsvoller als bei einem regulären Immobilienkauf. Kreditinstitute verlangen in der Regel:

    • Eigenkapitalquote von mindestens 20–30 %
    • Vollständige Objektunterlagen vor dem Termin
    • Bewertung des Objekts durch einen eigenen Gutachter der Bank
    • Sofortige Verfügbarkeit der Mittel zum Verteilungstermin (meist 6–8 Wochen nach Zuschlag)

    Ein häufiger Fehler: Bieter verlassen sich auf mündliche Zusagen. Nur eine schriftliche Finanzierungsbestätigung mit Bezug auf das konkrete Aktenzeichen bietet Sicherheit.

    Fazit: Mehrfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung – lohnend, aber anspruchsvoll

    Die Zwangsversteigerung eines Mehrfamilienhauses kann für gut vorbereitete Investoren eine hervorragende Möglichkeit sein, ein renditestarkes Objekt deutlich unter Marktwert zu erwerben. Entscheidend sind:

    • gründliche Recherche und Prüfung des Verkehrswertgutachtens
    • realistische Kalkulation aller Nebenkosten und Risiken
    • gesicherte Finanzierung
    • Disziplin im Bietertermin

    Wer diese Punkte beherzigt, kann mit einem MFH aus der Zwangsversteigerung langfristig attraktive Renditen erwirtschaften und sich ein solides Immobilienportfolio aufbauen.

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